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Kommunalwahl in Bayern am 8. März 2026

Am Sonntag, 8. März 2026, findet die Kommunalwahl in Bayern statt.

Das aktive Wahlrecht bei der Kommunalwahl 2026 in Bayern steht allen deutschen Staatsangehörigen und Unionsbürgerinnen bzw. Unionsbürgern (EU) zu, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in der betreffenden Gemeinde haben und dort somit ihren Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt registriert haben.

Darüber hinaus darf keine Ausschlussvoraussetzung vom Wahlrecht bestehen (z. B. gerichtliche Wahlrechtsausschlüsse).

Für die Ausübung des Wahlrechts ist in der Regel die Eintragung in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde erforderlich.

Personen, die rechtzeitig im Melderegister gemeldet sind, werden üblicherweise vom Wahlamt automatisch ins Wählerverzeichnis übernommen — sie erhalten dann bis spätestens 15.02.2026 einen Wahlbenachrichtigungsbrief.

Sollte eine Person stimmberechtigt sein (also alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen), aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, empfiehlt es sich, schnellstmöglich Kontakt mit dem zuständigen Wahlamt der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen — um die Eintragung bzw. die korrekte Registrierung zu klären.
 

Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält vor allem die Information zum zugeordneten Wahllokal.
 

Für Wahlberechtigte, die die Urnenwahl nutzen möchten, sind folgende Wahlräume gebildet worden:
 

GEMEINDE GREUSSENHEIM

 

 

Stimmbezirk 1 Pfarrheim

Wahlraum:

Pfarrheim, Kirchplatz 3

GEMEINDE HETTSTADT

 

 

Stimmbezirk 1 Herzog-Hedan-Halle

Wahlraum:

Herzog-Hedan-Halle, Schulstraße 20

Stimmbezirk 2 Pfarrheim

Wahlraum:

Pfarrheim, Neuer Weg 10

Die Wahlräume sind barrierefrei und am Wahltag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
 

Bitte bringen Sie zur Urnenwahl den Wahlbenachrichtigungsbrief sowie einen amtlichen Ausweis mit. Sie erleichtern dadurch die Arbeit der Wahlhelfer erheblich. Vielen Dank!

Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr

bei der Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt, Rathaus Hettstadt, Rathausplatz 2, 97265 Hettstadt, Zimmer 0.1, (Bürgerbüro).

HINWEIS: Der Versand der Briefwahlunterlagen, erfolgt erst ab dem 16.02.2026, vorher können keine Unterlagen ausgehändigt werden.

Nutzen Sie zur Beantragung der Briefwahlunterlagen vor allem auch die Homepages unserer Gemeinden (www.hettstadt.de bzw. www.greussenheim.de). Dort haben Sie über das Bürgerservice-Portal die Möglichkeit, - ohne Behördengang und ohne Wartezeit - die Briefwahlunterlagen anzufordern. Alternativ scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt

- Wahlamt -

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