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Vollsperrung der St2310 zw. B8 und Greußenheim

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Das Staatliche Bauamt plant, die Fahrbahndecke im Zuge der St 2310 zwischen der B8 und der WÜ10 in verschiedenen Bereichen ab der 41 bis ca. 43 Kalenderwoche instand zu setzen. Mit Mail vom Staatlichen Bauamt wurde am 25.09.2023 mitgeteilt, dass die Sperrung der Ortsdurchfahrt ab dem 16.10.2023 vorgesehen ist.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Staatliche Bauamt plant, die Fahrbahndecke im Zuge der St 2310 zwischen der B 8 und der WÜ 10 in
verschiedenen Bereichen ab der 41 bis ca. 43 Kalenderwoche (09.10.2023 bis ca. 29.10.2023) instand zu setzen.


Die Baumaßnahme umfasst folgende Bereiche, jeweils in Vollsperrung der Staatsstraße:

1. B 8 bis Gewerbegebiet „Untere Mühle“ (Bauzeit ca. eine Woche)

Die Darstellung des gesperrten Bereichs im Zuge der Staatsstraße ist in Anlage „St2310; BA 1 Greußenheim_VZ-Plan 1“. Die Umleitung des Durchgangsverkehrs von der B 8 aus Uettingen bzw. von der AS Helmstadt kommend soll in Richtung Greußenheim und Leinach über die B 8 und die Staatsstraße 2298 in Richtung Hettstadt, über die WÜ 10 nach Greußenheim und die St 2310 nach Leinach erfolgen und wird mit U 41 bezeichnet. Analog hierzu erfolgt die Verkehrsführung aus Leinach über die St 2310 kommend gegenläufig und wird mit U 42 bezeichnet.

Der Bauabschnitt beginnt unmittelbar am Fahrbahnrand der B 8 (Anlage BA1 VZ-Plan 2) und endet ca. in Höhe der Mitte der Einmündung des Gewerbegebietes „Untere Mühle“ (Anlage BA1 VZ-Plan 3). Das Gewerbegebiet ist in diesem Abschnitt aus nordöstlicher Richtung anfahrbar.

Die Hinweistafeln wurden so gewählt, dass dem Verkehrsteilnehmer ersichtlich wird, ob sich die Baustelle
hinter bzw. vor dem Ort Greußenheim befindet.

2. Gewerbegebiet "Untere Mühle" bis Remlinger Weg (Bauzeit ca. eine Woche)

Direkt im Anschluss zum 1 Bauabschnitt erfolgt der zweite Abschnitt bis Mitte des „Remlinger Wegs“ siehe Anlage „St2310; BA 2 Greußenheim_VZ-Plan 1“. Die Umleitungsbeschilderung der Durchgangverkehrs erfolgt wie im ersten Bauabschnitt wobei im Zuge der B 8 aus Uettingen kommend, der Zusatz „frei bis Gewerbegebiet Untere Mühle“ aufgenommen wird. Um den Verkehr, der von der Ortsmitte Greußenheim kommend in Richtung B 8 fahren möchte, zurück auf die geplanter Umleitung zu führen, haben wir eine Schleife über die Uettinger Straße, Friedenstraße und Mühlenweg vorgesehen (Anlage BA2 VZ-Plan 4). Fehlfahrende Fahrzeuge aus Richtung B 8 schleifen wir über die Gemeindestraße „Am Biotop“ wieder auf die vorgesehene Umleitung (Anlage BA2 VZ-Plan 3).
Das Gewerbegebiet „Untere Mühle“ ist in diesem Abschnitt aus Richtung B 8 anfahrbar.

3. OD Greußenheim (Kiesgasse bis Hessengasse) (Bauzeit ca. eine Woche)

Die Lage dieses Bauabschnitts ist wieder unter Anlage „St2310; BA 3 Greußenheim_VZ-Plan 1“ ersichtlich. Da die Baumaßnahme sich in Mitten der OD Greußenheim befindet, haben wir die Darstellungsform der
Hinweistafeln geändert. Am Standort St 2298 Hettstadt haben wir diesen entfallen lassen, da hier eine eindeutige Wegeführung nicht möglich gesehen wird. Die möglichen Wendeschleifen für fehlfahrende Verkehrsteilnehmer befinden sich westlich wieder über die Uettinger Straße, Friedensstraße und Mühlenweg. Östlich ist diese über An der Point, Friedhostraße und Adam-Stegerwald-Straße geplant. Im Innenbereich von Greußenheim, der Kiesgasse, Pfarrgasse und Birkenfelder Straße, die alle in das Baufeld gelangen, sehen wir VZ 357 an den letzten Einmündungen vor (s. Anlage BA3 VZ-Plan 2).

Weitere Informationen erteilt das 

Staatliches Bauamt Würzburg
Gebietsabteilung S2
Kroatengasse 4-8
97070 Würzburg

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