Grundsteueränderungsanzeige
Die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen in den Finanzämtern aus.
Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar.
Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.
Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen
Steuern, Gebühren, Beiträge
Die meisten Abgaben und Gebühren ergeben sich aus Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Greußenheim.
Nachfolgend erhalten Sie eine stichpunktartige Zusammenfassung der gängigsten Steuer-, Gebühren- und Beitragssätze. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ein Ableiten von rechtlichen Ansprüchen ist aufgrund der bereitgestellten Informationen nicht möglich.
Grundsteuer (seit 01.01.2023):
Hebesatz Grundsteuer A: 370 %
Hebesatz Grundsteuer B: 355 %
Gewerbesteuer (seit 01.01.2023):
Hebesatz Gewerbesteuer: 340 %
Hundesteuer (seit 01.01.2021):
Hundesteuer je Hund: 40 €
Hundesteuer je Kampfhund: 500 €
Wasser- und Kanalgebühren (seit 01.01.2022):
Grundgebühr Wasserzähler jährlich 7,70 € zzgl. 7 % MwSt. = 8,24 €
Wasser pro m³: 1,04 € zzgl. 7 % MwSt. = 1,11 €
Abwasser pro m³: 5,78 €