Bodenrichtwerte
Gemäß § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zu bilden. Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Würzburg führt über alle Grundstücksgeschäfte, die innerhalb des Landkreises Würzburg abgewickelt werden, eine Kaufpreissammlung. Diese Kaufpreissammlung ist Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
In zweijährigem Turnus (zum Ende eines Jahres mit gerader Jahreszahl) ermittelt der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte für baureifes Land, Rohbauland und Bauerwartungsland für alle Städte und Gemeinden einschließlich ihrer Ortsteile.
Der Gutachterausschuss ist mit Fachleuten aus den Bereichen des Baurechts, des Bauwesens, des Vermessungsamts, der Immobilienwirtschaft und des Finanzwesens besetzt. Sie verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit über langjährige Erfahrung und besondere Fachkunde auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.
Jeder kann vom Gutachterausschuss Auskünfte über Bodenrichtwerte erhalten. Die Auskunft ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 20 Euro je übermitteltem Bodenrichtwert.
Alternativ stehen die Bodenrichtwerte auch online unter www.bayernatlas.de zur Verfügung. Prüfen Sie hier bitte stets die Aktualität der Daten, da nach Ermittlung der neuen Bodenrichtwerte die Aktualisierung etwas dauern kann.
Auskünfte zu Bodenrichtwerten erteilt ausschließlich der Gutachterausschuss beim Landratsamt Würzburg (https://www.landkreis-wuerzburg.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Landratsamt-Fachbereiche/Bauamt/Gutachterausschuss/).