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97265 Hettstadt
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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
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Donnerstag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.
Stand: 17.12.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
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