SuedLink: Baustart in der Gemeinde Greußenheim

SuedLink: Information über den SuedLink-Baustart in der Gemeinde Greußenheim der Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt
Die Übertragungsnetzbetreiberin TransnetBW plant den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Nach gründlicher Prüfung der Planfeststellungsunterlagen, Berücksichtigung öffentlicher Beteiligung und Abwägung aller Faktoren erlässt die Bundesnetzagentur gemäß § 24 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) in Kürze für den Abschnitt E1 (von der Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen bis an die Bayrische Landesgrenze in Altertheim) einen Planfeststellungsbeschluss – die Erlaubnis für den Bau von SuedLink. Durch die Bauvorbereitung, die Baudurchführung und den Kabeltransport kann es, teilweise auch kurzfristig, zu Beeinträchtigungen wie Lärm- und Staubemissionen sowie Verkehrsbehinderungen kommen.
Bauvorbereitung und Baulogistik
Für den Bau von SuedLink ist es notwendig, Baumaschinen und Baumaterial zur Baustelle zu transportieren. Dafür werden, soweit möglich, öffentliche Straßen und (private) Feldwege genutzt. Letztere werden ertüchtigt und bei Bedarf verbreitert. Ziel ist es, den öffentlichen Verkehr und die Bevölkerung so wenig wie möglich zu behindern. Um von der bestehenden Wegeführung zum Arbeitsstreifen zu gelangen, werden vorübergehend Baustraßen errichtet.
Beauftragte Baufirmen
Die Tiefbauleistungen wie die Herstellung von Kabelgräben und geschlossenen Bohrungen, von Kabelabspulplätzen sowie von Zufahrts- und Schwertransportstraßen wird das Bauunternehmen STRABAG übernehmen.
Baudurchführung, Installation von Kabelschutzrohren sowie Rückverfüllung
Im Regelfall werden die beiden Kabelschutzrohre für die später einzuziehenden SuedLink-Erdkabel in einen offenen Kabelgraben gelegt. Hierfür werden die verschiedenen Bodenschichten einzeln entnommen und getrennt gelagert. Es kommt eine Grabenfräse für zwei Fräsgräben und den Einzug der Leerrohre zum Einsatz. Der ausgefräste Boden wird abstransportiert, aufbereitet und wieder eingebaut. Die Kabelschutzrohre werden am Übergang zur Muffe, dem Verbindungselement zwischen zwei Kabelenden, mit einer Endkappe verschlossen. Sämtliche Sparten (Kabel, Leitungen etc.) werden unter Berücksichtigung aller Vorgaben der jeweiligen Leitungsbetreiber gequert. Die Einhaltung von Vorgaben zu Bodenkunde, Archäologie und Kampfmitteln wird über die Baubegleitung kontrolliert und dokumentiert. Zum Ende der Bauarbeiten werden die ausgehobenen Bodenschichten in ihrer ursprünglichen Reihenfolge rückverfüllt und die Oberfläche wieder hergestellt.
Dort, wo Straßen und Gewässer gekreuzt werden, kommen geschlossene Bauweisen zum Einsatz. Damit kann unterbohrt werden, ohne einen Graben ausheben zu müssen. In der Regel kommt das HDD-Verfahren (Horizontalspülbohrung) zum Einsatz. Dazu wird zunächst eine Pilotbohrung durchgeführt. Danach wird der Durchmesser der Pilotbohrung auf die benötigte Größe erweitert und das jeweilige Kabelschutzrohr durch die Bohrung gezogen. Die Größe der Baustelleneinrichtungsflächen (Start- und Zielgrube) ist von der Länge und Tiefe der Bohrung abhängig. Nach Abschluss der Erdarbeiten werden alle für den späteren Kabeltransport und Kabeleinzug nicht mehr benötigten Flächen zurückgebaut.
Die Dauer der Baudurchführung in offener und geschlossener Bauweise ist pro Bauabschnitt flexibel und wird entsprechend der Anforderungen festgelegt. Der Rückbau erfolgt stets schrittweise nach Abschluss jedes Bauabschnitts.
Bauzeiten
Für den Trassenbau (ohne den späteren Kabeleinzug) gelten unterschiedliche Bauzeiten. Für die offene Bauweise ist vorgesehen, dass die Baufirmen in der Regel montags bis freitags tagsüber von voraussichtlich 7 bis 18 Uhr arbeiten. An geschlossenen Querungen (z.B. HDD-Bohrverfahren) ist grundsätzlich geplant, dass die Baufirmen von Montag bis Samstag 24 Stunden arbeiten. In Ausnahmen kann es auch an Sonn- und Feiertagen zu Arbeiten an geschlossenen Querungen kommen.
Kabelschwerlasttransport, Kabeleinzug und Vermuffung
Sollte es trotz aller Vorsicht bei der Ausführung der Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.
Rekultivierung und Zwischenbewirtschaftung
Der Bereich über den Erdkabeln darf nach Abschluss der Arbeiten wieder landwirtschaftlich genutzt oder begrünt, jedoch nicht bebaut, oder mit tiefwurzelnden Bäumen bepflanzt werden. TransnetBW rät nach Ende der Bauphase und vor der Wiederaufnahme der regulären landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu einer Zwischenbewirtschaftung.
Informationen über den Baustart in der Gemeinde Greußenheim der Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt
Weitere Informationen zum Bau vom SuedLink entnehmen Sie den weiteren Ankündigungen in Ihrer Gemeinde. Die genauen Termine werden gesondert öffentlich bekannt gegeben. Bei Interesse an unserem SuedLink Bau-Newsletter melden Sie sich gerne über die Anmeldemaske unter folgendem Link an:
Bauinfomärkte
Besuchen Sie uns gerne bei den anstehenden Bauinfomärkten jeweils von 16:00-19:00 Uhr an folgenden Tagen:
- 14. Mai Stadthalle Arnstein, Cancale-Platz 6, 97450 Arnstein
- 15. Mai Leinachtalhalle, Rathausstraße 23 ,97274 Leinach
- 20. Mai Mehrzweckhalle Sulzthal, Ermstaler Str. 18, 97717 Sulzthal
Jeweils um 17:30 Uhr erwartet Sie ein Kurzvortrag zum Bauverfahren. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende der TransnetBW GmbH zur Verfügung:
TransnetBW GmbH , Tel.: 0800 380 470-1, E-Mail: suedlink@transnetbw.de, www.suedlink.com
TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.