Vollsperrung der Kreisstraße WÜ 10 zwischen Hettstadt und Greußenheim ab 18.08.2026
vom Abzweig St 2298 bis St 2310 vom 18.08. bis 09.10.2026
Der Verkehr wird umgeleitet über die St 2298 - B 8 - St 2310 nach Greußenheim bzw. umgekehrt.
Ein absolutes Halteverbot wird in folgenden Straßen angeordnet:
- in Greußenheim in der Franz-Fleischer-Straße ab Einmündung Bergstraße bis Birkenfelder Straße
- in Hettstadt im Stadtweg Eine Ersatzhaltestelle wird im Stadtweg eingerichtet.
Für die Beschilderung ist die Fa. VESTRA Verkehrssicherung GmbH zuständig.
Die beiliegenden Verkehrszeichenpläne sind Bestandteile der Anordnung. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Anordnung ist ein gültiger Nutzungsvertrag vom zuständigen Straßenbaulastträger.

